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Wie organisiere ich eine Autorenbegegnung?

Organisatorische Hinweise

Bitte bedenken Sie dass die Anzahl an Autorenbegegnungen entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln begrenzt ist. Ein Anspruch auf Vermittlung einer literarischen Veranstaltung besteht deshalb nicht. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Friedrich-Bödecker-Kreis ist Voraussetzung für Ihre reibungslose Planung.

Die Förderungsmodalitäten in den einzelnen Landesverbänden können sich unterscheiden, da auch Bewilligungsrichtlinien der zuständigen Länderministerien und/oder anderer Förderer unterschiedlich sind.

Im Allgemeinen gelten folgende Grundsätze:

Auswahl einer Autorin bzw. eines Autors

Anhand des Autorenverzeichnisses oder unserer Online-Datenbank wählen Sie eine Autorin oder einen Autor aus. (Es dürfen auch Schriftsteller sein, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind).

Antrag an den Friedrich-Bödecker-Kreis

Sie als Mitveranstalter setzen sich mit dem zuständigen Landesverband in Verbindung mit der Bitte, den von Ihnen gewünschten Autor, die Autorin zu einem von Ihnen vorgeschlagenen Termin zu vermitteln.

Terminfestlegung

Die Geschäftsstelle vereinbart in Rücksprache mit dem Autor, der Autorin und Ihnen den Veranstaltungstermin.

Terminbestätigung

Mitveranstalter und Autor/in erhalten eine Terminbestätigung bzw. einen Vertrag. Der Autor, die Autorin erkennt mit der Absprache bzw. Unterzeichnung des Vertrages die von den Landesverbänden festgelegten Honorarsätze an.

Inhaltlich Vorbereitung der Autorenbegegnung

Findet die Veranstaltung an einer Schule statt, so sollte der Fachlehrer seine Klasse bereits vorher in das Werk des Autors, der Autorin einführen (Lesen eines Buches, bio-/bibliographische Recherchen, Erarbeitung eines exemlparischen Textes usw.).

Ablauf der Veranstaltung

Die Veranstaltung besteht in der Regel aus Lesung und Werkstattgespräch. Sie dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Bitte beachten Sie: Eine Gruppenstärke von etwa 50 Teilnehmern sollte nicht überschritten werden! Diese Richtlinie ist Bestandteil der Vereinbarungen sowohl mit dem örtlichem Veranstalter als auch mit Autorinnen und Autoren.

Je kleiner die Gruppe, um so effektiver und nachhaltiger wirkt die Veranstaltung.

Bitte beachten Sie: Unter der Rubrik „Hinweise“ werden bei den meisten Autorinnen und Autoren in der Datenbank spezielle Möglichkeiten und Vorgaben für Inhalt und Ablauf Ihrer Veranstaltung (Thema, Zeit, Altersgruppen) beschrieben.
Buchverkäufe durch die Autorinnen und Autoren an den Schulen sind nicht gestattet. Verweisen Sie dazu auf die örtlichen Buchhandlungen!

Nachbereitung

Autorenbegegnungen an Schulen werden von Schülern und Lehrern möglichst nachbereitet. Buchhandlungen und Bibliotheken vor Ort stehen dafür gern mit Rat und Tat zur Verfügung, erfüllen Buchwünsche und stellen Klassensätze bereit. Über den Erfolg einer stattgefundenen Autorenbegegnung sollten Sie im Anschluss dem Landesverband berichten. Viele Geschäftsstellen haben hierfür Protokollvorlagen vorbereitet. Bitte senden Sie auch Kopien von Presseartikeln an die Landesverbände. Mit Ihren Informationen können wir unsere Arbeit dokumentieren, evaluieren und verbessern.

Der Landesverband rechnet die anfallenden Kosten mit dem Autor, der Autorin ab. Sie als Mitveranstalter entrichten keine Zahlungen an Autoren! Überdies sind Vereinbarungen und Zahlungen von Zusatzhonoraren nicht zulässig.

Autoren- und Illustratorenpaare erhalten in der Regel nur einen Honorarsatz. Bitte klären Sie diesen Punkt rechtzeitig bei Vereinbarung der Veranstaltung mit der Geschäftsstelle des FBK.

Die finanzielle Eigenbeteiligung der Schulen bzw. Mitveranstalter ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Diese Beiträge werden in der Regel an den jeweiligen Landesverband überwiesen. xxxx

Allgemeine Hinweise

Autorinnen und Autoren, die sich Schulen und Partnern selbst vorschlagen, insbesondere mit dem Hinweis, dass die Kostenerstattung durch den Friedrich-Bödecker-Kreis erfolgen würde, sind von Vermittlungen und Finanzierung ausgeschlossen.

Alle vermittelten Autoren und Autorinnen sind für die Dauer ihrer Veranstaltung inkl. An- und Abreise über den Friedrich-Bödecker-Kreis unfallversichert.

Bitte erfragen Sie die weiteren Modalitäten bei dem für ihr Bundesland zuständigen Friedrich-Bödecker-Kreis!