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Bewerbungen um Aufnahme in die Autorendatenbank des FBK Bund

Informationen für Autorinnen und Autoren

Autorinnen und Autoren, die in die Autorendatenbank des Friedrich-Bödecker-Kreises aufgenommen werden möchten, müssen sich bei der Bundesgeschäftsstelle schriftlich bewerben.
Dies kann per Email, Fax oder Post geschehen. Bitte nutzen Sie dazu das
zum Download bereit gestellte Bewerbungsformular.

Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zur Bewerbung beantwortet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in der Bundesgeschäftsstelle nachzufragen, wenn noch etwas unklar sein sollte.

1. Welche Voraussetzungen erfordert eine Bewerbung?

a)    Sie sind Autor oder Autorin von Kinder- und/ oder Jugendliteratur.  
b)    Sie sollten zwei Titel vorweisen können, die nicht im Selbst- bzw. in einem Bezahlverlag erschienen und möglichst lieferbar sind.
c)    Sie sind bereit, mit Kindern und Jugendlichen Autorenbegegnungen im Sinne des FBK zu gestalten (s. u. 4).
d)    Sie akzeptieren bei einer Kooperation mit dem FBK die beim jeweiligen Landesverband geltenden Honorarsätze. (Aufgrund unterschiedlicher Ausstattungen der einzelnen Verbände sind die Sätze nicht einheitlich, s. u. 6.)

2. Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

a)    Biografie und Bibliografie
b)    Hinweise auf Erfahrungen mit Lesungen und evt. literarischen Projekten mit Kindern- und Jugendlichen
c)    Aussagen zur Gestaltung der eigenen Autorenbegegnungen
Optional ist die Einsendung von Belegexemplaren. (Eine Rücksendung von eingereichten Büchern ist nicht möglich; sie werden aber zur Leseförderung verwendet.)

3. Welche Bewerbungsfristen gibt es? Wann wird man informiert?

Die Redaktionskonferenz des FBK für die Datenbank kommt nur einmal in der Mitte jedes Jahres zusammen. Bewerbungen müssen daher jeweils bis zum 15. April d. J. (Einsendeschluss) bei der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein.
Nach der Konferenz erhalten alle Bewerber eine schriftliche Antwort per Email. Den aufgenommenen Autorinnen und Autoren gehen Informationen zum weiteren Verfahren zu.

4. Was ist eine Autorenbegegnung im Sinne des FBK?

Durch persönliche Begegnungen, persönliches Kennenlernen werden nachhaltige Impulse zur Leseförderung ausgelöst. Eine Autorenbegegnung besteht deshalb immer aus Lesung und Werkstattgespräch, bei dem Fragen zur Person und zum schriftstellerischen Selbstverständnis ebenso dazugehören wie Fragen zum kreativen Prozess und zur Entstehung von Büchern.
Zur Verfügung stehen ca. 60 bis 90 Minuten, in der Schule meistens eine Doppelstunde. Bitte beachten Sie: Eine Gruppenstärke von ca. 50 Zuhörern (zwei Klassen, altershomogen) sollte nicht überschritten werden. Dies ist Bestandteil der Vereinbarung sowohl zwischen FBK und örtlichem Veranstalter als auch zwischen FBK und Schriftsteller.
Der FBK stellt den Veranstaltern umfangreiches Material zur Durchführung, zur Vor- und Nachbereitung von Autorenbegegnungen zur Verfügung. Bitte schauen Sie sich diese an unter dem folgenden Link:
www.boedecker-kreis.de/Lesungorganisieren.84.0.html
Bitte schauen Sie auch auf die „Checklisten für Veranstaltungen“, die auf dieser Seite zum Download bereit stehen.

5. Wie kommen Autorenbegegnungen zustande?

Die Landesverbände des FBK nehmen Anfragen und Anträge von Interessenten (Schulen, Bibliotheken u. a.) entgegen und vermitteln Autorinnen und Autoren je nach ihren finanziellen Möglichkeiten. (Der Bundesverband ist dafür nicht zuständig.)
Die Autorendatenbank unterbreitet örtlichen Veranstaltern Vorschläge und Empfehlungen. Absprachen mit Autorinnen und Autoren haben aber immer zuerst mit dem jeweiligen FBK-Landesverband und erst danach mit dem örtlichen Veranstalter zu erfolgen.

6. Welche Honorarsätze gibt es beim Friedrich-Bödecker-Kreis?

Die einzelnen Landesverbände legen in Abhängigkeit von der Unterstützung ihrer Länder selbständig fest, welche Honorarsätze sie zahlen. Diese Standardsätze sind nicht verhandelbar und gelten für alle Autorinnen und Autoren gleichermaßen.
Im Durchschnitt liegen die Sätze bei etwa 300,-  bis 350,- € für zwei Autorenbegegnungen an einem Tag.
Bitte informieren Sie sich vor einer Zusage über die jeweiligen Landeshonorarsätze!
(Für Veranstaltungen, die nicht in Kooperation mit dem FBK durchgeführt werden, können selbstverständlich eigene Honorarsätze verabredet werden.)

7. Bedeutet die Aufnahme in die Datenbank eine Mitgliedschaft?

Nein. Eine Mitgliedschaft im FBK ist nur bei den Landesverbänden möglich, dort gesondert zu beantragen und mit einem Jahresbeitrag verbunden. Es gibt aber auch keine unmittelbare Verbindung zwischen einer Mitgliedschaft und der Vermittlung zu Autorenbegegnungen. Jedoch: Wir freuen uns über alle Autorinnen und Autoren, die durch ihre Mitgliedschaft unsere Ziele und Zwecke unterstützen.


Achtung: Unvollständige Bewerbungen werden der Redaktionskonferenz nicht vorgelegt!