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WIE ORGANISIERE ICH EINE AUTORENBEGEGNUNG?

Der Friedrich-Bödecker-Kreis in Hessen e.V. wird für Lesungen an hessischen Schulen vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Haushaltslage des Landes und ist somit Schwankungen unterworfen.

Wir freuen uns, dass trotz schwieriger Haushaltslagen seit über 50 Jahren unsere literaturpädagogische Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur unterstützt und anerkannt wird.

Um die Mittel gerecht zu verteilen, ist es notwendig, Ihre geplanten Lesungen für das Kalenderjahr (nicht Schuljahr) bis spätestens Ende Februar beim FBK Hessen schriftlich (Email reicht) anzumelden. Nach der Anzahl der Antragseingänge und den für das laufende Jahr vom Ministerium bereitgestellten Fördermitteln wird dann die angemeldete Lesungsanzahl gekürzt oder genehmigt.

Sind die Jahresmittel auf Grund der Voranmeldungen ausgeschöpft, wird für die Nachzügler oder „Spontanentschlossenen“ eine Warteliste erstellt. Bei frei werdenden Lesungen, also Absagen, rücken die Mitveranstalter nach dem Datum der Anmeldung auf und werden von uns benachrichtigt. Hier werden Mitglieder des FBK bevorzugt behandelt.

Friedrich-Bödecker-Kreise gibt es in allen Bundesländern, doch die Förderungen und auferlegten Bedingungen der Ministerien sind unterschiedlich, daher auch die unterschiedlichen Autorenhonorare. Bitte fragen Sie zu Beginn der Terminverhandlungen mit den Autoren, ob sie zu den Modalitäten des FBK in  Hessen lesen.

Modalitäten für Mitveranstalter

Veranstalter der Lesungen ist der Friedrich-Bödecker-Kreis in Hessen e.V.

Wir zahlen die Honorare an die Autoren und stellen die Rechnungen an die Mitveranstalter (Schulen, Bibliotheken, etc.) aus. Die Rechnungen können nur über unser Konto beglichen werden, Zahlungen an die Autoren direkt sind nicht möglich.

Da die Honorare knapp bemessen sind, sollten dem Autor mindestens zwei Lesungen an einem Vormittag ermöglicht werden. Sprechen Sie eventuell benachbarte Schulen an. Die Anzahl der Lesungen müssen im Verhältnis zum Wohnort der Autoren stehen, d.h. je weniger Lesungen, desto geringer die Entfernung vom Veranstaltungsort zum Wohnort der Autors.

Eine Lesung gilt für zwei Schulklassen. Bei sehr geringer Schülerzahl können auch drei Klassen an einer Lesung teilnehmen. Der Autor hat das Recht, eine zu große Hörerzahl zu monieren oder die Lesung doppelt zu berechnen. Diese Mehrkosten werden auf den Mitveranstalter umgelegt.

Eine Lesung dauert im 1. Schuljahr meist 45 Minuten, ab dem 2. Schuljahr bis zu 90 Minuten. Bei guter Kondition der AutorInnen sind also drei bis vier Lesungen am Vormittag möglich.

Dem Mitveranstalter werden vom FBK pro Lesung € 130,- in Rechnung gestellt
Mitglieder des FBK zahlen pro Lesung € 110,-

Autoren kommen als Gast in Ihre Schule. Organisieren Sie bei Bahnfahrten den Transfer zur Schule und zurück zum Bahnhof. Stellen Sie eventuell Getränke zur Verfügung.

Bitte halten Sie Ihre Leseveranstaltungen nicht geheim. Informieren Sie die Presse und schicken Sie uns diese Berichte zu. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Verwendungsnachweises an das Ministerium. Es wäre schön, das Ministerium für Wissenschaft und Kunst namentlich als Förderer zu erwähnen.

Modalitäten für Autoren

Die Honorarsätze müssen von den Autoren akzeptiert werden. Eine „Mischfinanzierung“ ist nicht gestattet; d.h. es dürfen keine Honoraraufstockungen oder Sonderleistungen an die Autoren gezahlt werden.

Auch kleinen und nicht so finanzstarken Schulen sollen damit abwechslungsreiche Leseveranstaltungen mit namhaften Autoren ermöglicht werden.

Honorare Autoren:

1. Lesung eines Tages: € 220,-
Jede weitere Lesung des Tages: € 180,-

Es wird eine Bearbeitungsgebühr von   € 5,- pro Lesung erhoben

Diese Honorarsätze sind nur für die Unterrichtsveranstaltungen bindend. Honorare für Nachmittags- und Abendveranstaltungen unterliegen dem Verhandlungsgeschick der Partner und laufen nicht mehr über den FBK.

Fahrtkosten / Übernachtung:

Der Bewilligungsbescheid für Landesmittel bindet uns an das hessische Reisekostengesetz: d.h. wir erstatten die Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse bzw. für den PKW € 0,21 / km, max. € 75,00. Fahrtkostenbelege werden vom Autor mit dem Honorar-Abrechnungsbogen beim FBK eingereicht.

Übernachtungen können nur finanziert werden, wenn Autorenbegegnungen wegen einer zu frühen Anreise nicht durchgeführt werden können. Der FBK muss informiert werden, wenn die Kosten à Übernachtung € 80,– übersteigen. Telefon und Verpflegungskosten können nicht erstattet werden.

Sobald dem Autor der Honorar-Abrechnungsbogen und dem Mitveranstalter die Rechnung vorliegt, ist ein Vertrag zustande gekommen und die Lesung vom FBK genehmigt.

Es gibt ein Autorenverzeichnis mit namhaften Autoren, die zu Bedingungen des FBK lesen. Dieses finden Sie auf unserer Homepage www.boedecker-kreis.de. Eine Liste hessischer Autoren lassen wir Ihnen ergänzend gerne per E-Mail zukommen.