Corona-Virus
Sollte eine Veranstaltung wegen des Corona-Virus ausfallen oder verschoben werden, teilen Sie uns das bitte per E-Mail mit.
Die zugesagten Mittel für Veranstaltungen bleiben für Sie reserviert, sofern die Veranstaltung bis zum 1. 12. 2020 stattfindet und uns die Terminänderung schriftlich mitgeteilt wurde.
Corona-Soforthilfen für Künstler*innen, Kulturschaffende und Buchhändler*innen in Hessen
Wir vom FBK in Hessen e.V. möchten uns mit Informationen melden, die vor allem für Künstler*innen, Kulturschaffende und Buchhändler*innen in Hessen bedeutend sein dürften:
Ab Montag, dem 30. März ist beim Land Hessen die Antragsstellung für ein Soforthilfeprogramm möglich.
Die Soforthilfe gilt für Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Selbstständige, Freiberufler und Künstler, die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage bzw. einen Liquiditätsengpass geraten sind.
Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Sie beträgt bei:
bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
Hessen setzt auf diese Weise das Soforthilfeprogramm des Bundes um, erweitert es und stockt es aus eigenen Mitteln auf. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich am Liquiditätsengpass, der durch die Corona-Pandemie entstanden ist.
Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe
Anträge können ausschließlich Online über folgenden Link abgerufen werden: